Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 39 vom 23.10.2015 Seite 705 bis 726

Bekanntmachung über die Änderung der Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“
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Bekanntmachung über die Änderung der Satzung der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“

2252

Bekanntmachung
über die Änderung der Satzung der gemeinnützigen Anstalt
des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“

Vom 13. März 2015

Die Satzung des Zweiten Deutschen Fernsehens in der Fassung vom 9. Dezember 2011 ist durch Beschluss des Fernsehrats des Zweiten Deutschen Fernsehens vom 13. März 2015 wie folgt geändert worden:

1. In § 5 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt:

„(6) Der Fernsehrat informiert in geeigneter Weise über seine Organisation, seine Zusammensetzung, die ihm angehörenden Mitglieder und die eingerichteten Ausschüsse. Er informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit, vornehmlich durch Unterrichtung über die anstehenden Tagesordnungen sowie über Gegenstand und Ergebnisse seiner Beratungen. Er veröffentlicht einmal jährlich eine Aufstellung der Sitzungspräsenz aller Mitglieder im Fernsehrat und seinen Ausschüssen.“

Die bisherigen Absätze 6, 7, 8 und 9 werden zu Absätzen 7, 8, 9 und 10.

2. § 8 Abs. 6 erhält folgende neue Fassung:

„(6) Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht der Fernsehrat für einzelne Tagesordnungspunkte nicht-öffentliche Beratung beschließt. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht-öffentlich.“

Abs. 7 wird gestrichen.

3. § 11 Abs. 9 erhält folgende neue Fassung:

„(9) Der Verwaltungsrat informiert in geeigneter Weise über seine Organisation, seine Zusammensetzung, die ihm angehörenden Mitglieder und die eingerichteten Ausschüsse. Er informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit unter Wahrung der Vertraulichkeitserfordernisse. Er veröffentlicht die Anwesenheitslisten seiner Sitzungen sowie einmal jährlich eine Aufstellung der Sitzungspräsenz seiner Mitglieder im Verwaltungsrat und in seinen Ausschüssen.“

4. § 14 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

„(4) Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind grundsätzlich nicht öffentlich. Die Sitzungen der Ausschüsse sind stets nicht-öffentlich.“

Mainz, den 22. Juni 2015

Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts

Peter  W e b e r

Justitiar

GV. NRW. 2015 S. 706