Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2006 Nr. 8 vom 28.4.2006 Seite 141 bis 150
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Eigentumsmaßnahmen (1. ZinsVO)
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Eigentumsmaßnahmen (1. ZinsVO)
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Sechste Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen
bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten
Eigentumsmaßnahmen
(1. ZinsVO)
Vom
28. März 2006
Aufgrund des § 18a Abs. 1 Satz 1,
Abs. 2 und 5 des Wohnungsbindungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. September 2001 (BGBl. I S. 2404) und des § 87a Abs. 5 Satz 1 des Zweiten
Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994
(BGBl. 1 S. 2137), zuletzt geändert am 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), in
Verbindung mit § 48 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Wohnraumförderungsgesetzes vom
13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert am 15. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3450), wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Neuregelung von
Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit
Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Eigentumsmaßnahmen vom 25. Mai 1982 (GV. NRW. S. 268), neu gefasst durch Verordnung vom 22. September 1982 (GV. NRW. S. 613), zuletzt geändert durch Artikel 176 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.
April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Das Datum „30. Juni 2002“ wird durch das
Datum „30. Juni 2006“ ersetzt.
b) Das Zitat „ 9 Abs. 2 des
Wohnraumförderungsgesetzes“ wird durch das Zitat „9 Abs. 2 des
Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der VO WoFG
NRW“ ersetzt.
2. § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Das Datum „ 1.7.2002“ wird durch das Datum „1.
Juli 2006“ ersetzt.
3. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Bezeichnung „Ministerium für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport“ wird durch die Bezeichnung „Ministerium für Bauen und
Verkehr“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2006 in
Kraft.
Düsseldorf, den 28. März 2006
Die
Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der
Ministerpräsident
Dr.
JürgenR ü t t
g e r s
(L. S.)
Der Finanzminister
Dr.
HelmutL i n s s
e n
Der
Minister
für Bauen und Verkehr
OliverW i t t k e
GV.
NRW. 2006 S. 142
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