Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 10 vom 15.5.2006 Seite 153 bis 164
Bekanntmachung des Vorhabens der AVR GmbH, das sich in der Phase der Herbeiführung des sicheren Einschlusses befindliche AVR-Versuchskernkraftwerk vollständig abzubauen |
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Bekanntmachung des Vorhabens der AVR GmbH, das sich in der Phase der Herbeiführung des sicheren Einschlusses befindliche AVR-Versuchskernkraftwerk vollständig abzubauen
Bekanntmachung
des Vorhabens
der AVR GmbH, das sich in der Phase der Herbeiführung des sicheren
Einschlusses befindliche AVR-Versuchskernkraftwerk
vollständig abzubauen
Vom 3. Mai 2006
Datum der Bekanntmachung: 15. Mai 2006
Die AVR GmbH,
Jülich, hat seit 1967 bis zur planmäßigen Außerbetriebnahme 1988 innerhalb des
Betriebsgeländes des Forschungszentrums Jülich, Regierungsbezirk Köln, einen
heliumgasgekühlten und grafitmoderierten Hochtemperaturreaktor mit einer
thermischen Nennleistung von 46 MW betrieben. Dies entspricht einer
elektrischen Leistung von ca. 15 MW. Entsprechend der erteilten Genehmigungen
gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes2 wurden seit 1994 Arbeiten zur
Stilllegung, Entladung des Reaktorkerns, Abbau von Anlagenteilen, Errichtung einer
Materialschleuse, etc., mit dem Ziel durchgeführt, die noch verbleibenden
radioaktiven Reststoffe bis zum späteren Abbau der Anlage sicher einzuschließen.
Mit Schreiben
vom 25. Februar 2005, überarbeitet mit Schreiben vom 25. April 2006, hat die AVR
GmbH gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes nunmehr beantragt, das AVR-Versuchskernkraftwerk vollständig abzubauen und das
Betriebsgelände aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes zu entlassen.
Die
Antragstellerin plant u.a., den mit Porenleichtbeton
gefüllten Reaktorbehälter unzerlegt aus dem Reaktorgebäude zu entfernen und mit
einem Luftkissen-Transportsystem in ein noch zu errichtendes Zwischenlager auf
dem Gelände des Forschungszentrums Jülich zu transportieren. Dort soll der
Reaktorbehälter bis zur endlagergerechten Konditionierung sicher
zwischengelagert werden.
Für die
Errichtung und für den Betrieb dieses Zwischenlagers auf dem Gelände des
Forschungszentrums Jülich sind eigenständige bau- und atomrechtliche
Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Nach den
Antragsunterlagen wird im Wesentlichen Folgendes beantragt:
1. Vorbereitende
Tätigkeiten zum Herausheben des Reaktorbehälters aus dem Reaktorgebäude
- Vorbereitung
des Reaktorbehälters,
- Vorbereitende
Tätigkeiten im Schutzbehälter / Ringraum,
- Montage der
Handhabungs- und Transportsysteme für den Reaktorbehälter,
2. Herausheben
des Reaktorbehälters aus dem Schutzbehälter und Ablegen in der Materialschleuse
auf dem Luftkissen-Transportsystem,
3. Transport des
Reaktorbehälters zum Zwischenlager,
4.
Abbaumaßnahmen nach Herausheben des Reaktorbehälters
- Abbau
verbliebener Komponenten im Schutzbehälter und Ringraum,
- Abbau der
Gebäudestrukturen und Fundamente der AVR-Gesamtanlage,
5. Abbau der
Lagerhalle (Krupp-Halle) nach eigenständiger Genehmigung der Bezirksregierung,
6. Abbau der
nicht dem Regelungsbereich des Atomgesetzes unterliegenden Gebäude und der
Infrastruktur nach bau-, immissionsschutz- und wasserrechtlichen Vorschriften,
7. Anpassung der
Anlagensicherungseinrichtungen an die veränderten Erfordernisse beim
vollständigen Abbau der Anlage.
Die Einzelheiten
des Vorhabens ergeben sich aus den im Folgenden genannten Unterlagen gemäß § 6
der AtVfV:
- Antrag,
-
Sicherheitsbericht „Abbau
des AVR-Versuchskernkraftwerks“,
-
Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Vorhaben „Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks“ und
-
Kurzbeschreibung „Abbau des AVR-Versuchskernkraftwerks“.
Der Antrag, der
Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die
Kurzbeschreibung des Vorhabens liegen in der Zeit vom
22. Mai 2006 bis einschl. 21. Juli 2006
während der
Dienststunden
a)
im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-
Westfalen, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf (Anmeldung beim Pförtner);
(Dienststunden: montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr)
und
b)
in der Stadtverwaltung der Stadt Jülich, Große Rurstraße
17, 52428 Jülich, Obergeschoß des neuen Rathauses, Zimmer 311 (Dienststunden:
montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.30 bis 15.30 Uhr
und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr)
zur
Einsicht aus.
Die
Kurzbeschreibung wird auf Verlangen überlassen.
Etwaige
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift beim MWME NRW und bei der Stadtverwaltung der Stadt Jülich erhoben werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass sich die Einwendungsmöglichkeit und die Erörterung erhobener
Einwendungen auf das Vorhaben Abbau des AVR-Versuchkernkraftwerks,
d.h. auf die Durchführung der beantragten Maßnahmen auf dem Betriebsgelände des
AVR-Versuchskernkraftwerks beschränken.
Mit Ablauf der
Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Ein Termin für
die mündliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird zu einem
späteren Zeitpunkt bestimmt und in gleicher Weise wie das Vorhaben bekannt
gemacht. In dem Erörterungstermin werden Einwendungen auch bei Ausbleiben der
Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, wenn außer an die Antragstellerin mehr
als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
Düsseldorf, den
3. Mai 2006
423 - 8943 AVR –
7/16 – 5.2
____________________________
1 Verordnung
über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
(Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S.
180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193)
2
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre
Gefahren (Atomgesetz - AtG) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365)
Ministerium
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Volker
D ö r i n g
GV. NRW. 2006 S. 162