Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 24 vom 10.8.2016 Seite 641 bis 678

Berichtigung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1 bis 4
 

Berichtigung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes

1102
1103
2030
20301
203011
20302
20320
20323
20340
211
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46
630
790

Berichtigung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes

Vom 3. August 2016

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In Artikel 1 sind in § 79 Absatz 3 die Wörter „[Ausfertigungsdatum und Fundstelle einfügen]“ durch die Angabe „14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310)“ zu ersetzen.

2. Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen:

a) In § 28 Absatz 6 Satz 2 ist das Wort „gesamt-schulbezogene“ durch das Wort „gesamtschulbezogene“ zu ersetzen.

b) In § 83 Absatz 2 Satz 1 ist das Wort „über-schreiten“ durch das Wort „überschreiten“ zu ersetzen.

c) Die Anlagen 1 bis 4 müssen die aus dem Anhang zu dieser Berichtigung ersichtliche Fassung erhalten.

3. Artikel 3 ist wie folgt zu berichtigen:

a) In § 4 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter „[einfügen Datum und Fundstelle]“ durch die Angabe „14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310)“ zu ersetzen.

b) In § 13 Absatz 1 Satz 3 sind die Wörter „[einfügen Datum und Fundstelle]“ durch die Angabe „14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310)“ zu ersetzen.

c) In § 104 Absatz 1 Buchstabe b ist die Angabe „24. 1977“ durch die Angabe „24. Juni 1977“ zu ersetzen.

4. In Artikel 29 werden die Wörter „Die Anlagen 6 bis 16 erhalten die aus den Anhängen 12 bis 22 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.“ Nummer 4.

5. In Artikel 35 ist in Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb die Angabe „ (GV. NRW. S. 310)“ zu streichen.

Düsseldorf, den 3. August 2016

Ministerium
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

M n i c h

GV. NRW. 2016 S. 642