Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1997 Nr. 53 vom 28.11.1997 Seite 399 bis 402

Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Kreisfreie Stadt Aachen, Kreis Aachen Vom 26. August 1997 Der Bezirksplanungsrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 15.12.1995 die Aufstellung der 6. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Kreisfreie Stadt Aachen, Kreis Aachen, - Darstellung von Wohnsiedlungsbereichen und Nachfolgenutzung Camp Pirotte und Camp Hitfeld in Aachen - beschlossen.
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Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Kreisfreie Stadt Aachen, Kreis Aachen Vom 26. August 1997 Der Bezirksplanungsrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 15.12.1995 die Aufstellung der 6. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Kreisfreie Stadt Aachen, Kreis Aachen, - Darstellung von Wohnsiedlungsbereichen und Nachfolgenutzung Camp Pirotte und Camp Hitfeld in Aachen - beschlossen.

Der Bezirksplanungsrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 15.12.1995 die Aufstellung der 6. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Kreisfreie Stadt Aachen, Kreis Aachen, - Darstellung von Wohnsiedlungsbereichen und Nachfolgenutzung Camp Pirotte und Camp Hitfeld in Aachen - beschlossen.

Diese Änderung habe ich mit Erlaß vom 26.8.1997 - VI B 1 - 60.69.08 - gemäß § 16 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1994 (GV. NW. S. 474) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien genehmigt.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes werden die in der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

Die 6. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Kreisfreie Stadt Aachen, Kreis Aachen wird im Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, bei der Bezirksregierung Köln (Bezirksplanungsbehörde) sowie bei der Stadt Aachen zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

Die Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 16 Abs. 2 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes.

Gemäß § 17 des Landesplanungsgesetzes weise ich auf folgendes hin:

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung und Aufstellung der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung bei der Bezirksregierung Köln (Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes oder deren Bekanntmachung verletzt worden sind.

Düsseldorf, den 3. November 1997

Ministerium
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

R i n g e l

GV. NW. 1997 S. 401