Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 24 vom 10.7.2017 Seite 653 bis 676

Bekanntmachung des 1. Nachtrags zum Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen
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zugehörige Anlagen :
Anlage Verwaltungsabkommen
 

Bekanntmachung des 1. Nachtrags zum Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen

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Bekanntmachung des 1. Nachtrags zum
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde
für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung
von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen
in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens
und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen

Vom 22. Juni 2017

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 15. März 2017/6. Juni 2017 den 1. Nachtrag zum Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen vom 27.11./12.12.2015 abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Peter  K n i t s c h

GV. NRW. 2017 S. 675