Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 24 vom 10.7.2017 Seite 653 bis 676
Bekanntmachung des 1. Nachtrags zum Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen |
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Bekanntmachung des 1. Nachtrags zum Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen
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Bekanntmachung
des 1. Nachtrags zum
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde
für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die
Einleitung
von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen
in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens
und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen
Vom 22. Juni 2017
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 15. März 2017/6. Juni 2017 den 1. Nachtrag zum Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen vom 27.11./12.12.2015 abgeschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Peter K n i t s c h
GV. NRW. 2017 S. 675