Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 26 vom 3.8.2017 Seite 687 bis 700

Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
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Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

2005

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

Vom 13. Juli 2017

Aus Anlass der Neubildung der Landesregierung treffe ich gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 4 Absatz 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) mit sofortiger Wirkung die nachfolgende Entscheidung über organisatorische Veränderungen innerhalb der obersten Landesbehörden für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2014 (GV. NRW. S. 302):

1. Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden werden neu abgegrenzt:

1.1 In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

- Allgemeine Fragen des bürgerschaftlichen Engagements (einschließlich Freiwilligendienste, ohne Ehrenamt in der Schule) und des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen

- Sport (außer Schulsport), Sportstätten

1.2 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Inneres und Kommunales

die Aufgabengebiete

- Ausländer- und Asylangelegenheiten (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

- Staatsangehörigkeitswesen

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales

die Aufgabengebiete

- Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Recht der Integration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

- Dialog mit dem Islam (außer islamischer Religionsunterricht)

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

das Aufgabengebiet

- Lebensformenpolitik, gleichgeschlechtliche Lebensweisen (Politik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI*)

1.3 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk gehen über

aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten

das Aufgabengebiet

- Raumordnung und Landesplanung

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Inneres und Kommunales

- Automation (CIO)

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

die Aufgabengebiete

- Klimaschutz, Energie- und Klimaschutzstrategie, Energieeffizienz, Klimafolgenstrategie

Aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wissenschaft, Innovation und Forschung

die Aufgabengebiete

- Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH

- Innovations- und Technologiepolitik und -förderung, insbesondere für die Bereiche: Übergreifende Fragen der Innovations- und Technologiepolitik, Kooperation Wirtschaft/Wissenschaft, Transfer, ZENIT, Life Science, secure-it und Umwelttechnologie, Mikro-/Nano- und Optotechnologien, Entwicklung neuer Produktionstechnologien und neue Technologien in der Luft- und Raumfahrt

1.4 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

die Aufgabengebiete

- Prävention (einschließlich gesundheitlicher Selbsthilfe) und gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Planung und Förderung von Krankenhäusern, Arzneimittelsicherheit, Heilberufe, Rettungsdienst, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Maßregelvollzug, Landeskliniken, soweit nicht den Bereichen Justiz und Wissenschaft zugeordnet

- Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung

- Pflege; Rehabilitation in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und dem Gesundheitswesen; Wohn- und Teilhabegesetz

- Alten- und Familienpflegeausbildung

- Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege

- Seniorenpolitik

- Medienkompetenz und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen

- Demographischer Wandel, Generationenpolitik

1.5 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Schule und Weiterbildung

das Aufgabengebiet

- Allgemeine Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales

die Aufgabengebiete

- Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen

- Entschädigungsleistungen für politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport

die Aufgabengebiete

- Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliothekswesen, Literaturpflege, öffentliche Musikpflege, Archivwesen

- Landeszentrale für politische Bildung, Kulturpflege nach § 96 BVFG

1.6 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gehen über 

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

die Aufgabengebiete

- Allgemeines Bauwesen, insbesondere Bauaufsicht, Bautechnik

- Stadtentwicklung, insbesondere Stadterneuerung, Städtebau-förderung, Bauleitplanung, Städtebaurecht, Flächenentwicklung, stadtentwicklungsbezogene regionale Strukturpolitik

- Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalförderung

- Wohnungs- und Siedlungsentwicklung, insbesondere Wohnungsbauförderung, Wohnungswirtschaft, Wohnungsbestand

- Staatlicher Hochbau, soweit nicht anderen Ministerien zugeordnet

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Inneres und Kommunales

das Aufgabengebiet

- Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere kommunales Verfassungsrecht, Kommunales Wirtschafts- und Prüfungswesen; Kommunalfinanzen einschließlich kommunaler Finanzausgleich (zusammen mit dem Finanzministerium)

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

die Aufgabengebiete

- ländliches Planungs- und Bauwesen

- ländliche Siedlung, Dorferneuerung

2. Die Bezeichnung der folgenden obersten Landesbehörden wird neu gefasst:

2.1 Das bisherige Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport erhält die Bezeichnung Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.

2.2 Das bisherige Finanzministerium erhält die Bezeichnung Ministerium der Finanzen.

2.3 Das bisherige Ministerium für Inneres und Kommunales erhält die Bezeichnung Ministerium des Innern.

2.4 Das bisherige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk erhält die Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie.

2.5 Das bisherige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales erhält die Bezeichnung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

2.6 Das bisherige Ministerium für Schule und Weiterbildung erhält die Bezeichnung Ministerium für Schule und Bildung.

2.7 Das bisherige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erhält die Bezeichnung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

2.8 Das bisherige Justizministerium erhält die Bezeichnung Ministerium der Justiz.

2.9 Das bisherige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr erhält die Bezeichnung Ministerium für Verkehr.

2.10 Das bisherige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erhält die Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

2.11 Das bisherige Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung erhält die Bezeichnung Ministerium für Kultur und Wissenschaft.

3. Ich bitte die Staatskanzlei und die obersten Landesbehörden, deren Geschäftsbereiche durch diese Änderungen berührt werden, die näheren Einzelheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Das gilt vor allem hinsichtlich der korrespondierenden Grundsatz- und Rechtsreferate (Querschnittsreferate) der obersten Landesbehörden. Bei der Umsetzung der Mittel, Planstellen und Stellen ist das Finanzministerium zu beteiligen.

Düsseldorf, den 13. Juli 2017

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Armin  L a s c h e t

GV. NRW. 2017 S. 699