Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 21.6.2018 Seite 277 bis 294

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

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Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden
Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Vom 17. Mai 2018

Auf Grund des § 84 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) neu gefasst worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung:

Artikel 1

Die Anlage der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), die zuletzt durch Verordnung vom 23. April 2017 (GV. NRW. S. 552) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Zeile „Fachangestellter/Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung“ am Max-Weber-Berufskolleg der Stadt Düsseldorf wird gestrichen.

2. In der Zeile „Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin (Fachrichtungen Fertigungstechnik und Triebwerkstechnik)“ werden in der Spalte Ausbildungsberuf die Wörter „(Fachrichtungen Fertigungstechnik und Triebwerkstechnik)“ gestrichen.

3. Die Zeile „Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin (Fachrichtung Instandhaltung)“ am Berufskolleg Platz der Republik für Technik und Medien der Stadt Mönchengladbach wird gestrichen.

4. Nach der Zeile „Industriekeramiker/Industriekeramikerin“ werden folgende Wörter eingefügt:

Spalte „Ausbildungsberuf“              „Informationselektroniker/ Informationselektro-nikerin

Spalte „Schule“                                  „Robert-Bosch-Berufskolleg der Stadt Dortmund“

Spalte „Schuleinzugsbereich“          „Regierungsbezirk Detmold“

Spalte „Bemerkungen“                     „ab erstem Ausbildungsjahr“

Nach der Zeile „Servicekaufmann/Servicekauffrau im Luftverkehr“ werden folgende Wörter eingefügt:

Spalte „Ausbildungsberuf“              „Stanz- und Umformmechaniker/Stanz- und Umformmechanikerin“

Spalte „Schule“                                  „Berufskolleg Meschede des Hochsauerlandkreises“

Spalte „Schuleinzugsbereich“          „Land Nordrhein-Westfalen“

Spalte „Bemerkungen“                     „ab drittem Ausbildungsjahr“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Düsseldorf, den 17. Mai 2018

Die Ministerin für Schule und Bildung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Yvonne  G e b a u e r

GV. NRW. 2018 S. 282