Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 3 vom 6.2.2019 Seite 41 bis 112

Satzung zur Änderung der Satzung des Lippeverbandes
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Satzung zur Änderung der Satzung des Lippeverbandes

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Satzung
zur Änderung der Satzung des Lippeverbandes

Vom 30. November 2018

Auf Grund des § 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 und 14 Absatz 1 Satz 1 des Lippeverbandsgesetzes vom 7. Februar 1990 (GV. NRW. Seite 162) hat die Verbandsversammlung am 30. November 2018 folgende Änderung der Satzung des Lippeverbandes vom 29. Januar 1991 (GV. NRW. Seite 30), die zuletzt durch die Satzung vom 1. Dezember 2017 (GV. NRW. 2018 Seite 169) geändert worden ist, beschlossen:

1

In § 16 wird nach Absatz 2 folgender Absatz eingefügt:

„Für jede Rechnungsprüferin oder jeden Rechnungsprüfer wird in gleicher Weise eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.“

2

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Lippeverbandsgesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Vorstand hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Dezember 2018, Aktenzeichen IV-1 – 072 050 03, gemäß § 11 Absatz 2 LippeVG genehmigte Satzungsänderung sowie der Hinweis gemäß § 11 Absatz 5 Satz 1 LippeVG werden gemäß § 11 Absatz 4 LippeVG bekanntgemacht.

Essen, den 30.11.2018

Der Vorsitzende des Vorstandes

Prof. Dr.  P a e t z e l

GV. NRW. 2019 S. 63