Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 20 vom 12.9.2019 Seite 537 bis 588
Vierter Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Vierter Nachtrag zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
822
Vierter
Nachtrag
zur Änderung der Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der von den
Selbstverwaltungsorganen gebildeten Ausschüsse der
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Vom 3. Juli 2019
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat am 3. Juli 2019 auf Grund des § 13 Nummer 14 der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2007 (GV. NRW. S. 621, ber. 2008 S. 54) in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363) auf Vorschlag des Vorstandes der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 8. März 2019 folgenden Beschluss gefasst.
Die
Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der
Selbstverwaltungsorgane und der von den Selbstverwaltungsorganen gebildeten
Ausschüsse der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2008 (GV. NRW. 2010 S. 515), die zuletzt durch Beschluss vom
6. Juli 2016 (GV. NRW. S. 640) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „70“ durch die Angabe „75“ ersetzt.
2. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe „700“ durch die Angabe „750“ ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe „210“ durch die Angabe „225“ ersetzt.
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Vorgelegt vom Vorstand Beschlossen von der Vertreterversammlung
Düsseldorf, den 8. März 2019 Münster, den 3. Juli 2019
Uwe Meyeringh Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke
Vorsitzender Vorsitzender
GV. NRW. 2019 S. 539