Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2019 Nr. 24 vom 31.10.2019 Seite 797 bis 816
Bekanntmachung des Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG |
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Bekanntmachung des Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG
2006
Bekanntmachung
des Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des
IT-Planungsrats über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der
Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern
- Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG
vom 15./21. März 2019
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2019 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG - zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Nachdem
am 30. September 2019 alle Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei der
Freien und Hansestadt Hamburg, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz,
hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 3 Absatz 1 am
1. Oktober 2019 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 8. Oktober 2019
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin Laschet
GV. NRW. 2019 S. 803