Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 2 vom 23.1.2020 Seite 39 bis 80

Beschlussfassung Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ Bekanntmachung des Landtags
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Beschlussfassung Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ Bekanntmachung des Landtags

II.

Beschlussfassung
Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“

Bekanntmachung des Landtags

Vom 18. Dezember 2019

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 mehrheitlich folgende Beschlüsse im Rahmen der Befassung mit der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad“ gefasst:

1.    Dem Anliegen der Volksinitiative mit der Bezeichnung „Aufbruch Fahrrad“ wird gefolgt.

2.    Der Landtag hat das Anliegen der Volksinitiative damit abschließend behandelt.

Düsseldorf, den 18. Dezember 2019

Der Präsident des Landtags

André  K u p e r

GV. NRW. 2020 S. 78