Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 2 vom 23.1.2020 Seite 39 bis 80

Berichtigung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2020
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Berichtigung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2020

Berichtigung der
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Sommersemester 2020

Vom 14. Januar 2020

Die Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2020 vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 28) wird wie folgt berichtigt:

In § 3 Satz 1 wird die Angabe „„[einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle der Studienplatzvergabeverordnung NRW]“ durch die Angabe „18. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 2)“ ersetzt.

Düsseldorf, 14. Januar 2020

Ministerium des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Johannes  W i n k e l

GV. NRW. 2020 S. 78