Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 3 vom 30.1.2020 Seite 81 bis 146
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern |
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Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
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Bekanntmachung
des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung
aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Vom 21. Oktober 2019
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, 14. Januar 2020
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin L a s c h e t
GV. NRW. 2020 S. 86