Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 3 vom 30.1.2020 Seite 81 bis 146

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2019/2020
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage Legende
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlagen 5+6
 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2019/2020

Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern
an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Studienjahr 2019/2020

Vom 14. Januar 2020

Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Hochschulzulassungsgesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710), von denen Absatz 2 durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) angefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) und in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (Anlage zu GV. NRW. S. 710) verordnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft:

Artikel 1

Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2019/2020 vom 2. September 2019 (GV. NRW. S. 545) erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft.

Düsseldorf, den 14. Januar 2020

Die Ministerin
für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen

Isabel Pfeiffer-Poensgen

GV. NRW. 2020 S. 105