Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 6 vom 13.3.2020 Seite 159 bis 176
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages
über die erweiterte Zuständigkeit der mit der
Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den
Ländern
Vom 25. Februar 2020
Nachdem am 25. Februar 2020 die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hinterlegt war, ist der Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern gemäß seines Artikels 7 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 4 für das Land Nordrhein-Westfalen am 25. Februar 2020 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 3. März 2020
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin L a s c h e t
GV. NRW. 2020 S. 158