Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 50b vom 30.10.2020 Seite 1043b bis 1054b
Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft |
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Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft
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Berichtigung der
Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung
weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 in
Großbetrieben der Fleischwirtschaft
Vom 30. Oktober 2020
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 30. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1045a) wird wie folgt berichtigt:
In den Ausfertigungsdaten wird die Angabe „30.“ durch die Angabe „29.“ ersetzt.
Im Auftrag
Dr. V o l l m e i e r
GV. NRW. 2020 S. 1052b