Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 50b vom 30.10.2020 Seite 1043b bis 1054b
| Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft |
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Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft
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Berichtigung der
Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung
weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 in
Großbetrieben der Fleischwirtschaft
Vom 30. Oktober 2020
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 30. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1045a) wird wie folgt berichtigt:
In den Ausfertigungsdaten wird die Angabe „30.“ durch die Angabe „29.“ ersetzt.
Im Auftrag
Dr. V o l l m e i e r
GV. NRW. 2020 S. 1052b