Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 58 vom 22.12.2020 Seite 1211 bis 1236

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal.NRW
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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal. NRW

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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur elektronischen Durchführung von
Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal. NRW

Vom 11. Dezember 2020

Auf Grund des § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags:

Artikel 1

Die Verordnung zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal. NRW vom 31. August 2020 (GV. NRW. S. 820) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird die Angabe „VO“ durch die Wörter „Verordnung zum“ ersetzt.

2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden nach dem Wort „Antrag“ die Wörter „oder eine Anzeige“ eingefügt.

b) Folgender Satz wird angefügt:

„Reicht die Bauherrschaft den Antrag oder die Anzeige unter Nennung einer oder eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassenden ein, muss die Bauaufsichtsbehörde die oder den Entwurfsverfassenden hierüber informieren.“

3. In § 10 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 11. Dezember 2020

Die Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Ina  S c h a r r e n b a c h

GV. NRW. 2020 S. 1235