Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 26a vom 30.3.2021 Seite 327a bis 328a
Verordnung zur Änderung der Freiwilligendienst-Verordnung |
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Verordnung zur Änderung der Freiwilligendienst-Verordnung
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Verordnung zur Änderung der Freiwilligendienst-Verordnung
Vom 29. März 2021
Auf Grund des § 18 Absatz 3 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), der durch Artikel Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 312)eingefügt und neu gefasst worden ist, verordnet die Landesregierung mit Zustimmung des für Gesundheit zuständigen Landtagsausschusses:
Artikel 1
Die Freiwilligendienst-Verordnung vom 11. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1148) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „11“ durch die Angabe „14“ ersetzt.
b) In Absatz 4 wird die Angabe „15“ jeweils durch die Angabe „18“ ersetzt.
2. § 2 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 8 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
b) Nummer 9 wird wie folgt gefasst:
„9. Einrichtungen und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und“
c) Die bisherige Nummer 9 wird Nummer 10.
3. In § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird die Angabe „15“ jeweils durch die Angabe „18“ ersetzt.
4. § 5 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Der Freiwilligeneinsatz endet bei Freiwilligen, die freizustellen sind, spätestens mit Ablauf oder Aufhebung der epidemischen Lage nach § 14 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes.“
5. § 6 Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Anträge nach diesem Paragraphen, die bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung nach Ablauf oder Aufhebung der epidemischen Lage nach § 14 Absatz 1 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes eingehen, finden keine Berücksichtigung.“
6. In § 10 wird die Angabe „März 2021“ durch die Angabe „Dezember 2022“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 31. März 2021 in Kraft.
Düsseldorf, 29. März 2021
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Für den Ministerpräsidenten
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration
Dr. Joachim S t a m p
Für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Ina S c h a r r e n b a c h
GV. NRW. 2021 S. 328a