Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 55 vom 29.7.2021 Seite 919 bis 938

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnungen zum Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnungen zum Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag

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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der
Verordnungen zum Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag

Vom 19. Juli 2021

Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnungen zum Ausführungsgesetz NRW

Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2021 (GV. NRW. S. 872) wird wie folgt berichtigt:

1. In Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee wird das Wort „öffentlichen“ durch das Wort „öffentlicher“ ersetzt.

2. Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:

aa) In Satz 1 wird das Wort „Spielerkontos“ durch die Wörter „stationären Spielerkontos nach § 13 Absatz 8 Satz 4 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag“ ersetzt und wird nach dem Wort „Geburtsdatum,“ das Wort „Geburtsort,“ eingefügt.“.

3. Nummer 7 Buchstabe d wird wie folgt gefasst:

„d) Absatz 3 wird Absatz 2 und die Wörter „von der Betreiberin oder dem Betreiber eingerichteten“ werden durch das Wort „stationären“ ersetzt.“.

Düsseldorf, den 19. Juli 2021

Der Minister des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Wolfgang  S c h e l l e n

GV. NRW. 2021 S. 927