Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 75 vom 15.10.2021 Seite 1147 bis 1164

Bekanntmachung Volksinitiative „Artenvielfalt NRW“
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Bekanntmachung Volksinitiative „Artenvielfalt NRW“

Bekanntmachung
Volksinitiative „Artenvielfalt NRW“

Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vom 8. September 2021

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in seiner Sitzung am 8. September 2021 einstimmig beschlossen, dass die Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Artenvielfalt NRW“ gemäß Artikel 67 Landesverfassung und § 3 VIVBVEG zulässig ist und sie alle Antragsvoraussetzungen des § 1 Absätze 2 bis 5 VIVBVEG erfüllt hat. Zudem hat sich der Landtag nicht im Rahmen einer früheren Volksinitiative mit einem sachlich gleichen Gegenstand befasst. Damit ist diese Volksinitiative rechtswirksam zustande gekommen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird sich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten nach der Beschlussfassung abschließend mit dem Anliegen der Volksinitiative befassen.

Düsseldorf, den 8. September 2021

Präsident des Landtags

André  K u p e r

GV. NRW. 2021 S. 1164