Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 15 vom 26.3.1998 Seite 197 bis 202

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der
Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen

Vom 25. Februar 1998

Nachdem die von der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein - Westfalen ausgefertigten Ratifizierungsurkunden am 16. Februar 1998 ausgetauscht wurden, tritt der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. März 1998 in Kraft.

Düsseldorf, den 25. Februar 1998

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein - Westfalen

Johannes R a u

GV. NW.1998 S. :201