Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 86 vom 20.12.2021 Seite 1413 bis 1444

Achtzehnte Satzung zur Änderung der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
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Achtzehnte Satzung zur Änderung der Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

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Achtzehnte Satzung zur Änderung der Satzung
der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Vom 7. Dezember 2021

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2021 in Düsseldorf gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 und § 34 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363) folgende Satzungsänderung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2007 (GV. NRW. S. 621, ber. 2008 S. 54), die zuletzt durch Satzung vom 24. Juni 2021 (GV. NRW. S. 927) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 15 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 werden nach dem Wort „Dienstbezeichnung“ die Wörter „„Direktorin der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen“ oder“ eingefügt.

b) In Absatz 5 werden nach dem Wort „ist“ die Wörter „unmittelbare Dienstvorgesetzte oder“ eingefügt.

2. In § 17 Absatz 5 Satz 3 werden nach dem Wort „entsprechend:“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.

3. Der Anhang zu § 27 wird wie folgt geändert:

a) In § 2 Absatz 3 wird die Tabellenspalte „Bezeichnung“ in der Zeile „KA3“ wie folgt gefasst:

„KA3 (kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, gewählte oder beauftragte Personen im Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen)“

b) In § 3 Absatz 4 wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa) Nach Zeile 1.12 wird folgende Zeile 1.13 eingefügt:

1.13

Personen, die in der Zeit ab 1. Januar 2022 eine Tätigkeit als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder in den jeweils dort angegliederten mobilen Teams ausüben, soweit die Unfallkasse für die Betreiberin oder den Betreiber des Impfzentrums, des Testzentrums oder des jeweils dort angegliederten mobilen Teams zuständig ist und sofern keine Beitragsfreiheit besteht

§ 218g Absatz 3 SGB VII

bb) Die Zeilen 2.15 und 2.16 werden wie folgt gefasst:

2.15

Personen, die in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eine Tätigkeit als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam ausüben, sofern Beitragsfreiheit besteht und soweit die Unfallkasse für die Betreiberin oder den Betreiber des Impfzentrums oder des dort angegliederten mobilen Impfteams zuständig ist

§ 130 SGB IV, § 218g Absatz 3 SGB VII

2.16

Personen, die in der Zeit vom 4. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 eine Tätigkeit als Ärztin oder Arzt in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam ausüben, sofern Beitragsfreiheit besteht und soweit die Unfallkasse für die Betreiberin oder den Betreiber des Testzentrums oder des angegliederten mobilen Testteams zuständig ist und nicht Einnahmen aus einer vor dem 4. März 2021 vereinbarten Tätigkeit erzielt werden

§ 131 SGB IV, § 218g Absatz 3 SGB VII

Artikel 2

Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Düsseldorf, den 7. Dezember 2021

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung

…………………

Martin  B i e w a l d

Der Vorsitzende des Vorstandes

…………………

Helmut  E t s c h e n b e r g

G E N E H M I G U N G

Die   von   der  Vertreterversammlung   der   Unfallkasse   Nordrhein-Westfalen   am

7. Dezember 2021 beschlossene Achtzehnte Änderung der Satzung der   Unfallkasse

Nordrhein-Westfalen wird gemäß § 34 Absatz 1 SGB IV i.V.m. § 114 Absatz 2 SGB

VII genehmigt.

Düsseldorf, 10.12.2021                          Ministerium für Arbeit,

                                                               Gesundheit und Soziales des Landes

Siegel                                                     Nordrhein-Westfalen

III B 1 – 92.16.03.02                                       Im Auftrag

                                                                                   Brigitte  N e n t w i g

GV. NRW. 2021 S. 1442