Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 2 vom 13.1.2022 Seite 23 bis 42
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)
2120
Bekanntmachung
des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen
Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe
elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der
Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
(eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, 22. Dezember 2021
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik Wüst
GV. NRW. 2022 S. 29