Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 2 vom 13.1.2022 Seite 23 bis 42

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)
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Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

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Bekanntmachung
des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen
Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe
elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der
Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen
(eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, 22. Dezember 2021                               

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hendrik Wüst

GV. NRW. 2022 S. 29