Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 28 vom 19.5.2022 Seite 727 bis 734

Zweite Verordnung zur Änderung der Beiräteverordnung
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Zweite Verordnung zur Änderung der Beiräteverordnung

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Zweite Verordnung
zur Änderung der Beiräteverordnung

Vom 28. April 2022

Auf Grund des § 13 Absatz 4 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vom 25. November 2021 (GV. NRW. S. 1213a) verordnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft nach Anhörung des für Integration und des für Kultur zuständigen Ausschusses des Landtags:

Artikel 1

Die Beiräteverordnung vom 10. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 504), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Verordnung über den Landesbeirat für Vertriebenen-,
Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen
(LandesbeiratsVO)“.

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

㤠1
Mitglieder des Landesbeirats“.

b) In Absatz 1 werden die Wörter „von dem für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium berufen, soweit sie nicht gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 entsandt werden“ durch die Wörter „bis auf die in § 2 Absatz 1 Nummer 3 genannten Mitglieder auf Empfehlung der in § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten in Nordrhein-Westfalen ansässigen einschlägigen Kultur- oder Bildungseinrichtungen und der auf Landesebene tätigen Organisationen von dem für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium berufen“ ersetzt.

c) Absatz 2 wird aufgehoben.

d) Absatz 3 wird Absatz 2.

3. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

㤠2
Zusammensetzung des Landesbeirats“.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1. fünf Mitgliedern, die vom für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium aus den in Nordrhein-Westfalen ansässigen einschlägigen Kultur- oder Bildungseinrichtungen berufen werden,“.

bb) In Nummer 2 werden die Wörter „mindestens zur Hälfte sind Spätaussiedler zu berufen,“ durch die Wörter „mindestens zur Hälfte sind Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler vom für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium zu berufen, und“ ersetzt.

cc) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „, die vom für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministerium berufen werden.“ ersetzt.

c) Absatz 2 wird aufgehoben.

d) Absatz 3 wird Absatz 2.

e) Absatz 4 wird Absatz 3 und das Wort „kann“ wird durch das Wort „muss“ ersetzt und die Wörter „entsandt oder“ werden gestrichen.

4. § 3 wird aufgehoben.

5. § 4 wird § 3 und wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

㤠3
Amtsdauer und Zusammentritt des Landesbeirats“.

b) In Absatz 1 werden die Wörter „der Beiräte“ durch die Wörter „des Landesbeirats“ ersetzt.

c) In Absatz 3 werden die Wörter „der Beiräte laden“ durch die Wörter „des Landesbeirats lädt“ ersetzt und die Wörter „bzw. die Bezirksregierung, bei der ein Beirat gebildet wird,“ gestrichen.

6. § 5 wird § 4 und Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

7. § 6 wird § 5 und in Absatz 1 werden die Wörter „oder entsendenden“ gestrichen.

8. § 7 wird § 6 und die Wörter „der Beiräte“ werden durch die Wörter „des Landesbeirats“ ersetzt.

9. § 8 wird § 7.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 28. April 2022

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen

Isabel P f e i f f e r – P o e n s g e n

GV. NRW. 2022 S. 731