Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 31c vom 11.7.2022 Seite 777c bis 782c

Erlass des Ministerpräsidenten zur Änderung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen)
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Erlass des Ministerpräsidenten zur Änderung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen)

2005

Erlass des Ministerpräsidenten zur Änderung
der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
in Nordrhein-Westfalen
(Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung
für das Land Nordrhein-Westfalen)

Vom 11. Juli 2022

Aus Anlass der Neubildung der Landesregierung treffe ich gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Landesverfassung mit sofortiger Wirkung die nachfolgende Entscheidung über organisatorische Veränderungen innerhalb der obersten Landesbehörden:

1. Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden werden neu abgegrenzt:

1.1 In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

das Aufgabengebiet

- Dialog mit dem Islam, soweit nicht das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration zuständig ist

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

das Aufgabengebiet

- Demografischer Wandel.

Neu hinzu kommt das Aufgabengebiet

- Aufgabenkritik und Bürokratieabbau.

1.2 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

die Aufgabengebiete

- Gleichstellung von Frau und Mann,

- Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer und zur Stärkung des Opferschutzes.

1.3 In dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern wird ausdrücklich verortet

das Aufgabengebiet

- Cybersicherheit

1.4 In dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie wird die Zuständigkeitszuweisung gestrichen für

das Aufgabengebiet

- Normenkontrollrat unter Beibehaltung der Zuständigkeit für die Clearingstelle Mittelstand

1.5 In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht über

aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

das Aufgabengebiet

- Universitätskliniken, soweit Aufgaben der Universitätskliniken im Rahmen der Gesundheitsversorgung betroffen

1.6 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

die Aufgabengebiete

- Digital Governance, CIO E-Government, IT-Strategie und E-Government-Infrastruktur, AöR d-NRW, digitale Modellkommune, soweit die Digitalisierung der Kommunalverwaltung betroffen ist.

Neu hinzu kommt das Aufgabengebiet

- Ruhrkonferenz.

1.7 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Verkehr gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

die Aufgabengebiete

- Agrarwirtschaft (Land- und Ernährungswirtschaft sowie Gartenbau), insbesondere Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt- und Sozialstruktur

- Ökologischer Landbau, Agrarumweltförderung, Pflege der Kulturlandschaft (außer Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramme)

- Strukturentwicklung ländlicher Räume, Grundsatzfragen ländlicher Raum, Zentrum für ländliche Entwicklung

- Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz

Agrarordnung, insbesondere Verbesserung der Agrarstruktur (soweit nicht Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung), Flurbereinigung, Schutz landwirtschaftlicher Flächen

- Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie, Waldbau, Klimawandel im Wald, landeseigener Forstbetrieb

- Forstpolitik, Forsthoheit, Forstliche Förderung, Naturschutz und Landschaftspflege im Wald (soweit nicht Nationalpark), Umweltbildung im Wald (soweit nicht Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zuständig)

- Jagd, Fischerei und Aquakultur

- Verbraucherschutz einschließlich der mit der Energieberatung für Privathaushalte bei der Verbraucherzentrale NRW (Endverbraucherberatung) in Zusammenhang stehenden Aufgaben, gesundheitlicher Verbraucherschutz

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

das Aufgabengebiet

- Dorferneuerung.

1.8 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gehen über

aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Verkehr

die Aufgabengebiete

- Verkehr, insbesondere Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, Straßeninfrastruktur, Kommunaler Stadtverkehr,

- Mobilität der Zukunft: Digitalisierung und Vernetzung.

Neu hinzu kommen die Aufgabengebiete

- Nationalparks

- Koordinierungsstelle Strahlenschutz.

2. Die Bezeichnung der folgenden obersten Landesbehörden wird neu gefasst:

2.1 Das bisherige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration erhält die Bezeichnung Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.

2.2 Das bisherige Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie erhält die Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

2.3 Das bisherige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung erhält die Bezeichnung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

2.4 Das bisherige Ministerium für Verkehr erhält die Bezeichnung Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

2.5 Das bisherige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erhält die Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.

3. Ich bitte die Staatskanzlei und die obersten Landesbehörden, deren Geschäftsbereiche durch diese Änderungen berührt werden, die näheren Einzelheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Das gilt vor allem hinsichtlich der korrespondierenden Grundsatz- und Rechtsreferate (Querschnittsreferate) der obersten Landesbehörden. Bei der Umsetzung der Mittel, Planstellen und Stellen ist das Finanzministerium zu beteiligen.

Düsseldorf, den 11. Juli 2022

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hendrik  W ü s t  MdL

- GV. NRW. 2022 S. 778c