Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 36 vom 26.8.2022 Seite 875 bis 892

Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom 6. Mai 2022
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage (Vereinbarung)
Anlage 1
Anlage 2 (Zuwendungsvertrag)
 

Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom 6. Mai 2022

640

Bekanntmachung des Inkrafttretens
der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn
vom 6. Mai 2022

Nachdem der abschließende Notenwechsel zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl am 10. Mai 2022 erfolgt ist, ist die Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn gemäß § 8 Abs. 1 der Vereinbarung am 11. Mai 2022 in Kraft getreten. Ihr Wortlaut wird nachfolgend wiedergegeben.

Düsseldorf, 27. Juli 2022

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hendrik  W ü s t

GV. NRW.2022 S. 892