Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 5 vom 10.2.2023 Seite 119 bis 126

Änderung der Niersverbandssatzung
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Änderung der Niersverbandssatzung

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Änderung der Niersverbandssatzung

Vom 8. Dezember 2022

Die Verbandsversammlung des Niersverbandes hat auf Grund des § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 und § 14 Absatz 1 des Niersverbandsgesetzes vom 15. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993 S. 8) am 8. Dezember 2022 beschlossen, die Niersverbandssatzung vom 8. September 1994 (GV. NRW. S. 978, ber. S. 1070), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 665), wie folgt zu ändern:

§ 11 der Niersverbandssatzung vom 8. September 1994 (GV. NRW. S. 978, ber. S. 1070), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Dezember 2001 (GV. NRW. S. 860), wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a) wird das Wort „Haushaltsplan“ durch das Wort „Wirtschaftsplan“ und die Wörter „2 Millionen Euro“ durch die Wörter „5 Millionen Euro“ ersetzt.

2. Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) wird wie folgt neu gefasst:

„Grundstücksgeschäfte ab einem Einzelwert pro Grundstück von über 500.000 Euro,“

3. Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) wird wie folgt neu gefasst:

„Vergleiche mit einem Wert von über 250.000 Euro.“

4. In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „Vergaben ab 50.000 Euro“ durch die Wörter „Vergaben ab 100.000 Euro“ ersetzt.

Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Niersverbandsgesetzes kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Vorstand hat den Beschluss der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Januar 2023, Aktenzeichen IV-1 61.01.04.03 NiersV Genehmigung, gemäß § 11 Absatz 2 Niersverbandsgesetz genehmigte Änderung der Satzung sowie der Hinweis nach § 11 Absatz 5 Niersverbandsgesetz werden hiermit gemäß § 11 Absatz 4 Niersverbandsgesetz bekannt gemacht.

Viersen, den 24. Januar 2023

Niersverband
Vorstand

Bauass. Dipl.-Ing. Sabine B r i n k m a n n

GV. NRW. 2023 S. 121