Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 37 vom 18.9.1998 Seite 543 bis 548

Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
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Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

2005

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

Vom 15.September 1998

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 1996 (GV. NW. S. 136), gebe ich bekannt:

I.

1 Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind mit Wirkung vom 9. Juni 1998 folgende organisatorische Veränderungen bestimmt worden:

1.1 Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden sind neu abgegrenzt worden:

1.1.1In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten sind übergegangen

1.1.1.1aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand,Technologie und Verkehr
die Aufgabengebiete Post und Telekommunikation, Medien, Neue Medien, Medienwirtschaft, Filmwirtschaft,

1.1.1.2die vom bisherigen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten wahrgenommenen Aufgaben.

1.1.2 In den Geschäftsbereich des Justizministeriums sind
übergegangen

aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufgabengebiete

- Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit,
- Angelegenheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit.

1.1.3 In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport sind übergegangen

aus dem bisherigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufgabengebiete

- Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt, sonstiger technischer Gefahrenschutz und sichere Gestaltung der Technik, Strahlenschutz,
Sprengstoffwesen, Heimarbeit (außer beim Bergbau und bei kerntechnischen Anlagen),

- Sozialversicherung, Versorgung der Kriegsopfer und anderer Personen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Bergmannsversorgungsschein, Unterhaltssicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Hilfen für Schwerbehinderte, Arbeitsmarkt, Förderung
sozialer Einrichtungen, soziale Hilfen, Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege, Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie für die ärztlichen und pharmazeutischen Prüfungen, Angelegenheiten des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (IMPP),

- Tarif- und Schlichtungswesen,

- Sozialrecht,

- Arbeitsrecht,

- Soziales Bildungswesen (ausgenommen Bildung im Bereich der dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit übertragenen Aufgaben),

- Migration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist), Eingliederung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern, Maßnahmen
für Kriegssachgeschädigte, ehemalige Kriegsgefangene, Spätaussiedler, ausländische Arbeitnehmer und ausländische Flüchtlinge.

1.1.4 In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für die Gleichstellung von Frau und Mann sind übergegangen aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales

- der Aufgabenbereich Krankenversicherung (mit Aufsicht über das Landesversicherungsamt),

- der Aufgabenbereich Altenhilfe, Politik und Hilfen für ältere Menschen, Landesaltenplan und alle anderen Maßnahmen, soweit die Zuständigkeit nicht
anderen Ministerien zugewiesen ist,

- das Aufgabengebiet soziale Bildung im Bereich der dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit übertragenen Aufgaben,

- dessen sonstige nicht vorstehend unter Ziffer 1.1.3 und Ziffer 1.1.4 aufgeführten Aufgabengebiete.

1.2 Es sind zusammengeführt worden

1.2.1 die Geschäftsbereiche des bisherigen Innenministeriums und des bisherigen Justizministeriums (mit den unter Ziffer 1.1.2 neu zugewiesenen Aufgaben),

1.2.2 die Geschäftsbereiche des bisherigen Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des bisherigen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung.

1.3 Die Bezeichnungen der folgenden obersten Landesbehörden sind neu gefasst worden:

1.3.1 Das unter Ziffer 1.2.1. gebildete Ministerium hat die Bezeichnung Ministerium für Inneres und Justiz erhalten.

1.3.2 Das unter Ziffer 1.2.2. gebildete Ministerium hat die Bezeichnung Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung erhalten.

1.3.3 Das bisherige Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport hat die Bezeichnung Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport erhalten.

1.3.4 Das bisherige Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die Bezeichnung Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit erhalten.

1.4 Die folgenden obersten Landesbehörden sind aufgelöst worden:

1.4.1das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales,

1.4.2das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten.

1.4.3 Soweit aus der Stellung des ehemaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales als oberster Landesbehörde sonstige Rechtspflichten nachwirken, werden diese vom Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit wahrgenommen.

2 Mit Wirkung vom 26. Juni 1998 sind übergegangen

2.1 in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport das Aufgabengebiet Kommunaler Stadtverkehr und

2.2 in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums aus dem Bereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung das Aufgabengebiet Verwaltung der Schul- und Studienfonds (einschließlich nachgeordneter Rentämter).

3 Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten zu Ziffer 1 mit Wirkung vom 9. Juni 1998, zu Ziffer 2 mit Wirkung vom 26. Juni 1998 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.

II.

Die Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vom 8. Januar 1963 (GV. NW. S. 7), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Januar 1996 (GV. NW. S. 68), erhält folgende Fassung:

Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

1 Ministerpräsident

1.1 Richtlinien der Politik; Koordinierung von Maßnahmen der obersten Landesbehörden; Vertretung des Landes nach außen; Beziehungen zum Ausland; Sicherheitspolitik

1.2 Protokoll und konsularische Angelegenheiten

1.3 Ordensangelegenheiten

1.4 Vorbehaltene Gnadensachen

1.5 Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz

1.6 Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit

1.7 Rundfunkangelegenheiten,

Post- und Telekommunikationswesen, Medien, Neue Medien und

Medienwirtschaft, Filmwirtschaft

1.8 Koordination der Beteiligungen des Landes

1.9 Koordination der Stiftungen mit Landesbeteiligungen

1.10 Bund-Länder-Beziehungen, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind

1.11 Integration der deutschen Länder,

1.12 Grenzlandangelegenheiten

1.13 Koordinierung der Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern

1.14 Regierungsplanung

1.15 Koordination der Landesplanung mit der Regierungsplanung

1.16 Landesentwicklungsbericht; landespolitisch bedeutsame Fragen der Bevölkerungsentwicklung

1.17 Landespresse- und Informationsdienste, Öffentlichkeitsarbeit

1.18 Zentrale Einrichtungen (Bibliothek der Landesregierung, Fahrdienst der Landesregierung, Postsammelstelle der Landesregierung)

    1. Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen: Wissen-
      schaftszentrum in Düsseldorf, Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Kulturwissenschaftliches Institut, Institut Arbeit und Technik
    2. Rechtsaufsicht über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wisenschaften

1.21 Vertretung des Landes beim Bund

1.22 Vertretung des Landes bei der Europäischen Union

1.23 Europapolitik

2 Finanzministerium

2.1 Allgemeine Finanzfragen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes

2.2 Finanzausgleich mit Bund und Ländern

2.3 Kommunalfinanzen einschließlich kommunaler Finanzausgleich zusammen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz

2.4 Sparkassen, Sparkassen- und Giroverbände zusammen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz; Bausparkassen, Landesbank (ohne Staatsaufsicht), Beteiligungen, Wertpapierangelegenheiten, Versicherungswesen

2.5 Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Dienstaufsicht über das Landesamt für Besoldung und Versorgung

2.6 Landessteuerverwaltung

2.7 Steuerberatende Berufe

2.8 Vermögensverwaltung, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen ist, und zielgerichteter Einsatz des Liegen-
schaftsvermögens des Landes einschließlich der Führung eines zentralen Liegenschaftsregisters, Verwaltung der Schul- und Studienfonds (einschließlich nachgeordneter Rentämter)

2.9 Schuldenverwaltung, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen ist, und zielgerichteter Einsatz des Forderungsvermögens des Landes

2.10 Verteidigungslastenverwaltung

2.11 Lastenausgleich

3 Ministerium für Inneres und Justiz

3.1 Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Ministerpräsidenten

3.2 Wahlen

3.3 Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation, des Verwaltungsverfahrens, der Automation und der Statistik, behördliches Vorschlagswesen

3.4 Allgemeines Ordnungsrecht; Melde-, Paß- und Ausweiswesen; Vereins-, Presse-, Versammlungs- und Waffenwesen; Ausländer- und Asylangelegenheiten (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist); Sammlungs- und Lotteriewesen; Feiertagsschutz; Ordnungsangelegenheiten, die keinem anderen Ministerium zugewiesen sind

3.5 Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Staatssymbole, Kriegsgräberfürsorge, Grundsatzfragen der Enteignung, allgemeine Stiftungsangelegenheiten

3.6 Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere kommunales Verfassungsrecht, kommunales Wirtschafts- und Prüfungswesen; Kommunalfinanzen einschließlich kommunaler Finanzausgleich zusammen mit dem Finanzministerium; Sparkassenwesen zusammen mit dem Finanzministerium

3.7 Das Recht des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme des Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrechts; kommunales Dienstrecht

3.8 Vermessungs- und Katasterwesen

3.9 Polizei

3.10 Verfassungsschutz

3.11 Datenschutz

3.12 Wiedergutmachung

3.13 Grundsatzfragen der zivilen Verteidigung, ziviler Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, Feuerschutz

3.14 Angelegenheiten der bürgerlichen Rechtspflege und der freiwilligen Gerichtsbarkeit

3.15 Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit

3.16 Angelegenheiten der Finanzgerichtsbarkeit

3.17 Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit

3.18 Angelegenheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit

3.19 Angelegenheiten der Strafrechtspflege

3.20 Vollzug von Strafen und anderen strafgerichtlichen Maßnahmen

3.21 Übertragene Gnadenangelegenheiten

3.22 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland

3.23 Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände

3.24 Angelegenheiten der Berufsgerichtsbarkeit

3.25 Richterdienstrecht in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung

3.26 Juristenausbildung

4 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

4.1 Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Strukturfragen, Mittelstand, Preise und Kartelle

4.2 Grundsatzfragen der Technologiepolitik, Koordinierung der Technologieförderung, Entwicklung neuer Technologien; Aufgaben- und Finanzplanung der Großforschungseinrichtungen zusammen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung

4.3 Industrie

4.4 Handel

4.5 Handwerk

4.6 Außenwirtschaft

4.7 Bergbau und Geologie

4.8 Energiewirtschaft, Energietechnik, Sicherheit in der Kerntechnik (insoweit auch Fachaufsicht über die Arbeitsschutz- und die Umweltverwaltung)

4.9 Rationelle Energieverwendung (soweit nicht Ministerium für Bauen und Wohnen)

4.10 Eichwesen und Materialprüfung

4.11 Sonstige Einzelfragen der Wirtschaft, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind, Staatsaufsicht über die Landesbank

4.12 Verkehr, insbesondere Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, Schiffahrt, Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, Straßenwesen, Kommunaler Stadtverkehr

5 Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung,

Kultur und Sport

5.1 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt, sonstiger technischer Gefahrenschutz und sichere Gestaltung der Technik, Strahlenschutz, Sprengstoffwesen, Heimarbeit (außer beim Bergbau und bei kerntechnischen Anlagen)

5.2 Sozialversicherung, Versorgung der Kriegsopfer und anderer Personen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Bergmannsversorgungsschein, Unterhaltssicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Hilfen für Schwerbehinderte, Arbeitsmarkt, Förderung sozialer Einrichtungen, soziale Hilfen, Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege, Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie für die ärztlichen und pharmazeutischen Prüfungen, Angelegenheiten des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (IMPP),

5.3 Tarif- und Schlichtungswesen

5.4 Sozialrecht

5.5 Arbeitsrecht

5.6 Soziales Bildungswesen (ausgenommen Bildung im Bereich der dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit übertragenen Aufgaben)

5.7 Migration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist), Eingliederung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern, Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte, ehemalige Kriegsgefangene, Spätaussiedler, ausländische Arbeitnehmer und ausländische Flüchtlinge

5.8 Stadtentwicklung, insbesondere Stadterneuerung, Städtebauförderung, Bauleitplanung, Verkehrsberuhigung

5.9 Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalförderung

5.10 Allgemeine Belange der Freizeitpolitik (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

5.11 Sport

5.12 Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften

5.13 Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliothekswesen, Literaturpflege, öffentliche Musikpflege, Archivwesen

6 Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft

und Forschung

6.1 Lehrerbildung

6.2 Allgemeines und berufsbildendes Schulwesen

6.3 Weiterbildung

6.4 Politisches Bildungswesen (Landeszentrale für politische Bildung)

6.5 Wissenschaftsförderung und -politik

6.6 Wissenschaftliche Hochschulen einschließlich medizinische Einrichtungen, Fachhochschulen und Kunsthochschulen

6.7 Hochschulplanung und -gesetzgebung

6.8 Förderung der wissenschaftlichen Forschung einschließlich des Forschungstransfers; Aufgaben- und Finanzplanung der Großforschungseinrichtungen zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

6.9 Wissenschaftliches Bibliothekswesen

6.10 Angelegenheiten des Studiums

6.11 Zulassungswesen, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

6.12 Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke

7 Ministerium für Frauen ,Jugend, Familie und Gesundheit

7.1 Gleichstellung von Frau und Mann

7.2 Jugendwohlfahrt, insbesondere Jugendfürsorge, Jugendschutz, Jugendpflege und Landesjugendplan, Erziehungshilfe für Kind und Familie, Familienfragen

7.3 Gesundheitswesen, Sozialhygiene, Heilberufe (ausgenommen Tierärzte und soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

7.4 Förderung von Krankenhäusern und ihre wirtschaftliche Sicherung

7.5 Krankenversicherung (mit Aufsicht über das Landesversicherungsamt)

7.6 Landesaltenplan, Maßnahmen der Altenselbsthilfe/Seniorenpolitik, nachberuflichen Tätigkeit, Altenerholung, Altenpflegeausbildung und alle anderen Maßnahmen, soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist

7.7 Soziale Bildung im Bereich der dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit übertragenen Aufgaben

8 Ministerium für Bauen und Wohnen

8.1 Allgemeines Bauwesen, insbesondere Bauaufsicht, Bautechnik

8.2 Wohnungs- und Siedlungsentwicklung, insbesondere Wohnungsbauförderung, Wohnungswirtschaft, Wohnungsbestand, rationelle Energieverwendung (soweit nicht Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr)

8.3 Staatliche Bauverwaltung

8.4 mit Wohnungen bebaute Liegenschaften des Landes

9 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

9.1 Umweltschutz, Immissionsschutz, Gentechnik, (außer beim Bergbau und soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

9.2 Raumordnung und Landesplanung mit Ausnahme des Landesentwicklungsberichts

9.3 Agrarwirtschaft (Land- und Ernährungswirtschaft), insbesondere Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt- und Sozialstruktur; ländliches Planungs- und Bauwesen, Bodennutzungsschutz

9.4 Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz

9.5 Gewässerschutz, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz

9.6 Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Altlasten

9.7 Agrarordnung, insbesondere Verbesserung der Agrarstruktur, Flurbereinigung, ländliche Siedlung, Dorferneuerung (soweit nicht Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport)

9.8 Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie

9.9 Landschaftspflege und Naturschutz, Jagd, Fischerei

Düsseldorf, den 15. September 1998

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

-GV. NW 1998 S. 544