Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 39 vom 28.12.2023 Seite 1393 bis 1428
Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen |
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Normkopf Norm Normfuß |
Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
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Siebtes
Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der
Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Siebtes
Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom
19. Dezember 2023
Artikel
1
Das
Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Juli 2003 (GV. NRW. S. 441), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 504) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:
1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a)
Die Angabe zur Überschrift des fünften Abschnitts wird wie folgt gefasst:
„Fünfter
Abschnitt
Entschädigungsansprüche, Berichtspflichten gegenüber dem Landtag“.
2.
§ 20c Absatz 10 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
b)
In Satz 2 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
3.
§ 34c Absatz 10 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
b)
In Satz 2 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
4.
§ 46 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.
5.
§ 52 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
6.
Die Überschrift des fünften Abschnitts wird wie folgt gefasst:
„Fünfter
Abschnitt
Entschädigungsansprüche, Berichtspflichten gegenüber dem Landtag“.
7.
§ 68 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „20 und“
gestrichen.
b)
In Satz 3 wird die Angabe „20a bis“ gestrichen.
Artikel
2
Inkrafttreten
Dieses
Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf,
den 19. Dezember 2023
Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der
Ministerpräsident
Hendrik W ü s t
Die Ministerin für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Mona N e u b a u r
Der Minister des
Innern
Herbert R e u l
Der Minister der
Justiz
Dr. Benjamin L i m b a c h
GV.
NRW. 2023 S. 1394