Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 52 vom 23.12.1998 Seite 709 bis 728

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1998/99 Vom 1. Dezember 1998
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1998/99 Vom 1. Dezember 1998

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
in höheren Fachsemestern an den Hochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Studienjahr 1998/99
Vom 1. Dezember 1998

Aufgrund des § 8, des § 10 Abs. 2 und des § 11 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW - HZG NW) vom 11. Mai 1993 (GV. NW. S. 204), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NW. S. 476), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 1998/99 vom 19. August 1998 (GV. NW. S. 490) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1998 in Kraft.

Düsseldorf, den 1. Dezember 1998

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gabriele B e h l e r

(Die Anlagen zu diesem GV- Blatt sind nur im Druckexemplar einsehbar.)

GV. NRW. 1998 S. 710