Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 43 vom 30.12.2024 Seite 1219 bis 1274

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten
für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Erstes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten
für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 19. Dezember 2024

Artikel 1

Das Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2022 (GV. NRW. S. 521) wird wie folgt geändert:

1.      Die Überschrift wird durch folgende Überschrift ersetzt:

Gesetz über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten
des Landes Nordrhein-Westfalen

2.      § 1 wird wie folgt geändert:

a)      In Absatz 1 wird die Angabe „Beauftragte oder einen Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte oder einen Opferbeauftragten“ und jeweils die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

b)      In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

c)      In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „Beauftragte“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ und die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

3.      § 2 wird wie folgt geändert:

a)      In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Beauftragte“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ und die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

b)      In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

c)      In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

d)      In Absatz 4 wird nach der Angabe „die“ die Angabe „Opferbeauftragte“ eingefügt und die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

4.      § 3 wird wie folgt geändert:

a)      In Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 wird jeweils die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

b)      In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

c)      In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

d)      In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

e)      In Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 wird jeweils die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

f)       In Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

g)      In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „Beauftragten für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragten“ ersetzt.

h)      In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

5.      § 4 wird wie folgt geändert:

a)      In Satz 1 wird die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ und die Angabe „2023“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.

b)      In Satz 3 wird die Angabe „Beauftragte für den Opferschutz“ durch die Angabe „Opferbeauftragte“ ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 19. Dezember 2024

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Hendrik  W ü s t

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Mona  N e u b a u r

Der Minister der Finanzen

Dr. Marcus  O p t e n d r e n k

Der Minister des Innern

Herbert  R e u l

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung,
Flucht und Integration

Josefine  P a u l

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Karl-Josef  L a u m a n n

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Ina  S c h a r r e n b a c h

Der Minister der Justiz

Dr. Benjamin  L i m b a c h

GV. NRW. 2024 S. 1233