Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 20 vom 25.5.1998 Seite 225 bis 238

  ' 19 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
Normkopf
Norm
Normfuß
 

  ' 19 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

2O3O12

Vierte Verordnung

zur Änderung

der Laufbahnverordnung der Polizei

Vom 22. April 1998

Aufgrund des ' 187 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV. NW.S. 234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 1998 (GV. NW.S. 134) wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium folgendes verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. Januar 1995 (GV. NW.S. 42), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. April 1997 (GV. NW.S. 74), wird wie folgt geändert:

1.  ' 19 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

"sich nach der II. Fachprüfung mindestens sechs Jahre bewährt haben, davon mindestens ein Jahr bei einer Kreispolizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mindestens ein Jahr ist bei einer anderen Kreispolizeibehörde, einer Polizeibehörde, einer Polizeieinrichtung, einem Innenministerium oder einer anderen nationalen oder internationalen Dienststelle abzuleisten; Verwendungszeiten von weniger als einem halben Jahr werden dabei nicht berücksichtigt;"

2. ' 25 wird wie folgt geändert:

a)  ' 25 Abs. 2 lautet:

"(2) Wird einer Beamtin/einem Beamten eine Führungsfunktion innerhalb des Laufbahnabschnitts II übertragen, hat die Beamtin/der Beamte an einem Lehrgang Führungslehre/Einsatzlehre (Führungsfortbildung) teilzunehmen. Das Nähere regelt das Innenministerium, insbesondere bestimmt es, welche Funktionen Führungsfunktionen im Sinne dieser Vorschrift sind."

b)  ' 25 Abs. 3 entfällt.

3.  In ' 28 Abs. 1 wird dessen Satz 2 gestrichen.

4.  In ' 29 Abs. 1 wird die Jahreszahl "1994" durch die Jahreszahl "1995" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in

Kraft.           

Düsseldorf, den 22. April 1998

Der Innenminister

des Landes Nordrhein-Westfalen

Franz-Josef K n i o l a

-GV. NW:1998 S. :#