Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 9 vom 27.2.1998 Seite 133 bis 140
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Vom 10. Februar 1998 |
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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Vom 10. Februar 1998
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NW) vom 24. April 1979 (GV. NW S. 238), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 1997 (GV. NW S. 6), wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 1 wird die Zahl "8605" durch die Zahl "8752" ersetzt.
2. In § 5 Abs. 2 wird die Zahl "8605" durch die Zahl "8752" und die Zahl "4303" durch die Zahl "4376" ersetzt.
3. In § 6 Abs. 2 Nr. 1 wird die Zahl "2242" durch die Zahl "2278" ersetzt.
4. In § 6 Abs. 2 Nr. 2 wird die Zahl "536" durch die Zahl "546" ersetzt.
5. In § 6 Abs. 2 Nr. 3 wird die Zahl "764" durch die Zahl "790" und die Zahl "1189" durch die Zahl "1229" sowie die Zahl "1498" durch die Zahl "1548" ersetzt.
6. In § 6 Abs. 5 wird die Zahl "2465" durch die Zahl "2505" und die Zahl "910" durch die Zahl "925" ersetzt.
7. In § 6 Abs. 6 wird die Zahl "4726" durch die Zahl "4788" ersetzt.
Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Ziffer 7 am
1. Februar 1998 in Kraft.
Artikel 1 Ziffer 7 tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
Düsseldorf, den 10. Februar 1998
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Johannes R a u
L.S.
Der Innenminister
Franz-Josef K n i o l a
-GV. NW.1998 S. :134