Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 52 vom 27.12.1999 Seite 669 bis 678

Änderung der Dienstordnung beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband
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Änderung der Dienstordnung beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband

822

Änderung der Dienstordnung
beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband

Vom 9. Juni 1999

Artikel I

Die Dienstordnung für die Angestellten des Rheinischen GUVV vom 28. November 1978 / 5. Februar 1979 (GV. NRW. 1979, S. 94) in der Fassung vom 31.Oktober 1996 (GV. NRW. 1996, S. 516) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird „§ 2 Abs. 3“ geändert in „§ 2 Abs. 4“.

2. In § 2 Abs. 4 wird „... nach den Absätzen 1 und 2 ...“ geändert in „... nach den Absätzen 1 und 3 ...“.

3. In § 7 Abs. 1 Satz 2 wird „... für den Dienst bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden.“ geändert in „... für den Dienst beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband.“.

4. In § 7 Abs. 1 Satz 3 wird „§ 2 Abs. 3 ...“ geändert in „§ 2 Abs. 4 ...“.

5. § 9 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefaßt: „§ 8 Abs. 3 S. 2 und 4 gilt entsprechend“.

6. In § 10 Nr. 3 wird der Klammerzusatz „(§ 9 DO)“ ersetzt durch „ (§ 11 DO NW)“.

7. In § 12 Abs. 2 b) wird „Technische Aufsichtsbeamte im Vorbereitungsdienst“ ersetzt durch „Aufsichtspersonen in Vorbereitung“.

8. In § 12 Abs. 2 wird neu eingefügt: „ d) Bewerber i. S. d. § 4 Abs. 2, 3 der Richtlinien für den Dienst beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband“.

Artikel II

Die vorstehenden Änderungen der Dienstordnung wurden durch die Vertreterversammlung des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes am 9. Juni 1999 beschlossen und treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Düsseldorf, den 9. Juni 1999

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung

von  L e n n e p

Der Vorsitzende des Vorstandes

S t u h l m a n n

Genehmigung

Die vorstehende von der Vertreterversammlung am 9. Juni 1999 beschlossene Änderung der Dienstordnung für die Angestellten des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes wird gemäß § 147 Abs. 2 SGB VII genehmigt.

Essen, den 30. September 1999

I.2-3523.110

Landesversicherungsamt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

S c h ü r m a n n

GV. NRW. 1999 S. 675