Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 6 vom 26.2.1999 Seite 45 bis 50

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Pflegewohngeld (Pflegewohngeldänderungsverordnung)
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über Pflegewohngeld (Pflegewohngeldänderungsverordnung)

820

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über Pflegewohngeld
(Pflegewohngeldänderungsverordnung)

Vom 2. Dezember 1998

Aufgrund des § 14 Abs. 4 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (PfG NW) vom 19. März 1996 (GV. NRW. S. 137) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Justiz, dem Finanzministerium und dem Ministerium für Bauen und Wohnen sowie mit Zustimmung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge sowie des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über Pflegewohngeld (Pflegewohngeldverordnung - PfGWGVO) vom 4. Juni 1996 (GV. NRW. S. 200) wird wie folgt geändert:

1. An § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Bei der Ermittlung des monatlich zustehenden Pflegewohngeldes ist der Jahresdurchschnittswert von 30,42 Tagen zugrunde zu legen. Für den Monat des Einzugs und für den Monat des Auszugs ist die genaue Anzahl der Tage zugrunde zu legen.“

2. Der bisherige § 4 wird § 4 Abs. 1.

3. An § 4 wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Pflegewohngeld wird - bei Fortbestand der Berechtigung - für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Eine vorzeitige Änderung der Bewilligung erfolgt nur, wenn Pflegebedürftige einer anderen Pflegestufe zugeordnet oder neue Vergütungsregelungen vereinbart werden.“

4. § 5 wird aufgehoben.

5. § 6 wird § 5.

Artikel II

Die Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Pflegewohngeldbescheide, die vor dem 1.Januar 1999 erlassen wurden, werden innerhalb von 12 Monaten seit ihrem Wirksamwerden nur unter den Voraussetzungen des Artikel I Nr.3 geändert.

Düsseldorf, den 2. Dezember 1998

Die Ministerin
für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung,
Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ilse  B r u s i s

GV. NRW. 1999 S. 48