Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 7 vom 12.3.1999 Seite 51 bis 58

Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
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Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

2005

Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden

Vom 1. März 1999

Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 1996 (GV. NRW. S. 136), gebe ich bekannt:

I.

1 Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Landesverfassung durch Organisationserlass vom 9. Februar 1999 mit Wirkung vom 1. März 1999 folgende organisatorische Veränderungen bestimmt worden:

Die mit Organisationserlass vom 9. Juni 1998 (Bekanntmachung vom 15. September 1998, GV. NRW. S. 544) verfügte Zusammenführung der Geschäftsbereiche des damaligen Innenministeriums und des damaligen Justizministeriums zum Ministerium für Inneres und Justiz (Abschnitt I, Ziffern 1.2.1 und 1.3.1 der Bekanntmachung) wird aufgehoben.

2 Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten zu Ziffer 1 mit Wirkung vom 1. März 1999 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.

II.

Die Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vom 8. Januar 1963 (GV. NRW. S. 7), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 15. September 1998 (GV. NRW. S. 544), erhält folgende Fassung:

Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

1 Ministerpräsident

1.1 Richtlinien der Politik; Koordinierung von Maßnahmen der obersten Landesbehörden; Vertretung des Landes nach außen; Beziehungen zum Ausland; Sicherheitspolitik

1.2 Protokoll und konsularische Angelegenheiten

1.3 Ordensangelegenheiten

1.4 Vorbehaltene Gnadensachen

1.5 Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Innenministerium und dem Justizministerium

1.6 Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit

1.7 Rundfunkangelegenheiten, Post- und Telekommunikationswesen, Medien, Neue Medien und Medienwirtschaft, Filmwirtschaft

1.8 Koordination der Beteiligungen des Landes

1.9 Koordination der Stiftungen mit Landesbeteiligungen

1.10 Bund-Länder-Beziehungen, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind

1.11 Integration der deutschen Länder

1.12 Grenzlandangelegenheiten

1.13 Koordinierung der Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern

1.14 Regierungsplanung

1.15 Koordination der Landesplanung mit der Regierungsplanung

1.16 Landesentwicklungsbericht; landespolitisch bedeutsame Fragen der Bevölkerungsentwicklung

1.17 Landespresse- und Informationsdienste, Öffentlichkeitsarbeit

1.18 Zentrale Einrichtungen (Bibliothek der Landesregierung, Fahrdienst der Landesregierung, Postsammelstelle der Landesregierung)

1.19 Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen: Wissenschaftszentrum in Düsseldorf, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Kulturwissenschaftliches Institut, Institut Arbeit und Technik

1.20 Rechtsaufsicht über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften

1.21 Vertretung des Landes beim Bund

1.22 Vertretung des Landes bei der Europäischen Union

1.23 Europapolitik

2 Finanzministerium

2.1 Allgemeine Finanzfragen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes

2.2 Finanzausgleich mit Bund und Ländern

2.3 Kommunalfinanzen einschließlich kommunaler Finanzausgleich zusammen mit dem Innenministerium

2.4 Sparkassen, Sparkassen- und Giroverbände zusammen mit dem Innenministerium; Bausparkassen, Landesbank (ohne Staatsaufsicht), Beteiligungen, Wertpapierangelegenheiten, Versicherungswesen

2.5 Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Dienstaufsicht über das Landesamt für Besoldung und Versorgung

2.6 Landessteuerverwaltung

2.7 Steuerberatende Berufe

2.8 Vermögensverwaltung, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen ist, und zielgerichteter Einsatz des Liegenschaftsvermögens des Landes einschließlich der Führung eines zentralen Liegenschaftsregisters, Verwaltung der Schul- und Studienfonds (einschließlich nachgeordneter Rentämter)

2.9 Schuldenverwaltung, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen ist, und zielgerichteter Einsatz des Forderungsvermögens des Landes

2.10 Verteidigungslastenverwaltung

2.11 Lastenausgleich

3 Innenministerium

3.1 Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Ministerpräsidenten und dem Justizministerium

3.2 Wahlen

3.3 Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation, des Verwaltungsverfahrens, der Automation und der Statistik, behördliches Vorschlagswesen

3.4 Allgemeines Ordnungsrecht; Melde-, Pass- und Ausweiswesen; Vereins-, Presse-, Versammlungs- und Waffenwesen; Ausländer- und Asylangelegenheiten (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist); Sammlungs- und Lotteriewesen; Feiertagsschutz; Ordnungsangelegenheiten, die keinem anderen Ministerium zugewiesen sind

3.5 Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Staatssymbole, Kriegsgräberfürsorge, Grundsatzfragen der Enteignung, allgemeine Stiftungsangelegenheiten

3.6 Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere kommunales Verfassungsrecht, kommunales Wirtschafts- und Prüfungswesen; Kommunalfinanzen einschließlich kommunaler Finanzausgleich zusammen mit dem Finanzministerium; Sparkassenwesen zusammen mit dem Finanzministerium

3.7 Das Recht des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme des Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrechts; kommunales Dienstrecht

3.8 Vermessungs- und Katasterwesen

3.9 Polizei

3.10 Verfassungsschutz

3.11 Datenschutz

3.12 Wiedergutmachung

3.13 Grundsatzfragen der zivilen Verteidigung, ziviler Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, Feuerschutz

4 Justizministerium

4.1 Verfassungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zusammen mit dem Ministerpräsidenten und dem Innenministerium

4.2 Angelegenheiten der bürgerlichen Rechtspflege und der freiwilligen Gerichtsbarkeit

4.3 Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit

4.4 Angelegenheiten der Finanzgerichtsbarkeit

4.5 Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit

4.6 Angelegenheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit

4.7 Angelegenheiten der Strafrechtspflege

4.8 Vollzug von Strafen und anderen strafgerichtlichen Maßnahmen

4.9 Übertragene Gnadenangelegenheiten

4.10 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland

4.11 Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände

4.12 Angelegenheiten der Berufsgerichtsbarkeit

4.13 Richterdienstrecht in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung

4.14 Juristenausbildung

5 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

5.1 Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Strukturfragen, Mittelstand, Preise und Kartelle

5.2 Grundsatzfragen der Technologiepolitik, Koordinierung der Technologieförderung, Entwicklung neuer Technologien; Aufgaben- und Finanzplanung der Großforschungseinrichtungen zusammen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung

5.3 Industrie

5.4 Handel

5.5 Handwerk

5.6 Außenwirtschaft

5.7 Bergbau und Geologie

5.8 Energiewirtschaft, Energietechnik, Sicherheit in der Kerntechnik (insoweit auch Fachaufsicht über die Arbeitsschutz- und die Umweltverwaltung)

5.9 Rationelle Energieverwendung (soweit nicht Ministerium für Bauen und Wohnen)

5.10 Eichwesen und Materialprüfung

5.11 Sonstige Einzelfragen der Wirtschaft, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind, Staatsaufsicht über die Landesbank

5.12 Verkehr, insbesondere Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, Straßenwesen, Kommunaler Stadtverkehr

6 Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport

6.1 Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt, sonstiger technischer Gefahrenschutz und sichere Gestaltung der Technik, Strahlenschutz, Sprengstoffwesen, Heimarbeit (außer beim Bergbau und bei kerntechnischen Anlagen)

6.2 Sozialversicherung, Versorgung der Kriegsopfer und anderer Personen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Bergmannsversorgungsschein, Unterhaltssicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Hilfen für Schwerbehinderte, Arbeitsmarkt, Förderung sozialer Einrichtungen, soziale Hilfen, Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege, Landes-prüfungsamt für Medizin und Pharmazie für die ärztlichen und pharmazeutischen Prüfungen, Angelegenheiten des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (IMPP)

6.3 Tarif- und Schlichtungswesen

6.4 Sozialrecht

6.5 Arbeitsrecht

6.6 Soziales Bildungswesen (ausgenommen Bildung im Bereich der dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit übertragenen Aufgaben)

6.7 Migration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist), Eingliederung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern, Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte, ehemalige Kriegsgefangene, Spätaussiedler, ausländische Arbeitnehmer und ausländische Flüchtlinge

6.8 Stadtentwicklung, insbesondere Stadterneuerung, Städtebauförderung, Bauleitplanung, Verkehrsberuhigung

6.9 Denkmalschutz, Denkmalpflege, Denkmalförderung

6.10 Allgemeine Belange der Freizeitpolitik (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

6.11 Sport

6.12 Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften

6.13 Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen, Bibliothekswesen, Literaturpflege, öffentliche Musikpflege, Archivwesen

7 Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung

7.1 Lehrerbildung

7.2 Allgemeines und berufsbildendes Schulwesen

7.3 Weiterbildung

7.4 Politisches Bildungswesen (Landeszentrale für politische Bildung)

7.5 Wissenschaftsförderung und -politik

7.6 Wissenschaftliche Hochschulen einschließlich medizinische Einrichtungen, Fachhochschulen und Kunsthochschulen

7.7 Hochschulplanung und -gesetzgebung

7.8 Förderung der wissenschaftlichen Forschung einschließlich des Forschungstransfers; Aufgaben- und Finanzplanung der Großforschungseinrichtungen zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

7.9 Wissenschaftliches Bibliothekswesen

7.10 Angelegenheiten des Studiums

7.11 Zulassungswesen, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

7.12 Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke

8 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit

8.1 Gleichstellung von Frau und Mann

8.2 Jugendwohlfahrt, insbesondere Jugendfürsorge, Jugendschutz, Jugendpflege und Landesjugendplan, Erziehungshilfe für Kind und Familie, Familienfragen

8.3 Gesundheitswesen, Sozialhygiene, Heilberufe (ausgenommen Tierärzte und soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

8.4 Förderung von Krankenhäusern und ihre wirtschaftliche Sicherung

8.5 Krankenversicherung (mit Aufsicht über das Landesversicherungsamt)

8.6 Landesaltenplan, Maßnahmen der Altenselbsthilfe/Seniorenpolitik, nachberufliche Tätigkeit, Altenerholung, Altenpflegeausbildung und alle anderen Maßnahmen, soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist

8.7 Soziale Bildung im Bereich der dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit übertragenen Aufgaben

9 Ministerium für Bauen und Wohnen

9.1 Allgemeines Bauwesen, insbesondere Bauaufsicht, Bautechnik

9.2 Wohnungs- und Siedlungsentwicklung, insbesondere Wohnungsbauförderung, Wohnungswirtschaft, Wohnungsbestand, rationelle Energieverwendung (soweit nicht Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr)

9.3 Staatliche Bauverwaltung

9.4 mit Wohnungen bebaute Liegenschaften des Landes

10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

10.1 Umweltschutz, Immissionsschutz, Gentechnik, (außer beim Bergbau und soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)

10.2 Raumordnung und Landesplanung mit Ausnahme des Landesentwicklungsberichts

10.3 Agrarwirtschaft (Land- und Ernährungswirtschaft), insbesondere Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt- und Sozialstruktur; ländliches Planungs- und Bauwesen, Bodennutzungsschutz

10.4 Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz

10.5 Gewässerschutz, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz

10.6 Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Altlasten

10.7 Agrarordnung, insbesondere Verbesserung der Agrarstruktur, Flurbereinigung, ländliche Siedlung, Dorferneuerung (soweit nicht Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport)

10.8 Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie

10.9 Landschaftspflege und Naturschutz, Jagd, Fischerei

Düsseldorf, den 1. März 1999

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang  C l e m e n t

GV. NRW. 1999 S. 52