Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 22 vom 26.4.2000 Seite 345 bis 354

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Gewährung von Beihilfen für die Eingliederung junger Zuwanderer
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Gewährung von Beihilfen für die Eingliederung junger Zuwanderer

24

Verordnung zur Aufhebung
der Verordnung über die Zuständigkeit für die Gewährung
von Beihilfen für die Eingliederung junger Zuwanderer

Vom 28. März 2000

Aufgrund des § 5 Abs. 6 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 1996 (GV. NRW. S. 136), wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Gewährung von Beihilfen für die Eingliederung junger Zuwanderer vom 13. November 1979 (GV. NRW. S. 871) wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 28. März 2000

Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Fritz  B e h r e n s

GV. NRW. 2000 S. 354