Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 26 vom 12.5.2000 Seite 389 bis 396
Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden |
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Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
2005
Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden
Vom 12. April 2000
Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 1996 (GV. NRW. S. 136), gebe ich bekannt:
(1) Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörde sind gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Landesverfassung durch Organisationserlass vom 29. Februar 2000 mit Wirkung vom 1. März 2000 folgende organisatorische Veränderungen bestimmt worden:
Aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr sind übergegangen
- in den Geschäftsbereich des Innenministeriums die Aufgabe „Staatsaufsicht über die Landesbank“,
- in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen aus dem Aufgabengebiet „Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Strukturfragen, Mittelstand, Preise und Kartelle“ die Aufgabe „Mietpreisüberhöhung“.
(2) Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen Zuständigkeiten zu Ziffer 1 mit Wirkung vom 1. März 2000 auf die nach der Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.
Düsseldorf, den 12. April 2000
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
(L. S.)
GV. NRW. 2000 S. 390