Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 26 vom 12.5.2000 Seite 389 bis 396

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

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Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und
dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der
Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes
Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten
Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Vom 22. April 2000

Nachdem die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 16./27. März 2000 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 2 am 1. April 2000 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 22. April 2000

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

(L. S.)

GV. NRW. 2000 S. 394