Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 40 vom 18.8.2000 Seite 561 bis 566

Berichtigung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) vom 26. Mai 1999 (GV. NRW. S. 240)
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Berichtigung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) vom 26. Mai 1999 (GV. NRW. S. 240)

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Berichtigung
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK)
vom 26. Mai 1999 (GV. NRW. S. 240)

In der APO-BK werden folgende Stundentafeln berichtigt:

1. Anlage B 2 (Berufsabschluss Kinderpflege und Fachoberschulreife) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Überschrift „berufsbezogener Lernbereich“ wird folgende Zeile eingefügt:
„berufsfeld- und bereichspezifische Fächer:“

b) Vor den Wörtern „Kinderliteratur“, „Erziehungslehre“, Gesundheitserziehung“, „Ernährungslehre“, „Musik/Rhythmik“, „Werken“, „Fachpraxis Pflege und Erziehung des Kindes1)“, „Fachpraxis Hauswirtschaft“ wird jeweils ein Spiegelstrich eingefügt.

2. In Anlage C § 2 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz wird nach dem Wort „allein“ das Wort „erweiterte“ eingefügt.

3. In Anlage C 6 wird in der Überschrift vor dem Wort „berufliche“ das Wort „erweiterte“ eingefügt.

4. In Anlage C 10 (Rahmenstundentafel FOS 12 B) und Anlage C 11 (Rahmenstundentafel FOS 12 B - Teilzeit) wird in der Überschrift vor dem Wort „berufliche“ das Wort „vertiefte“ eingefügt.

5. In Anlage D wird in der Inhaltsübersicht zu den Anlagen jeweils in der Bezeichnung der Anlagen der Buchstabe „D“ eingefügt.

6. Anlage D 23 (Fachlicher Schwerpunkt: Naturwissenschaften, Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife [Chemie, Chemietechnik]) wird wie folgt geändert:

a) Nach der Überschrift „berufsbezogener Lernbereich“ wird in der ersten Zeile das Wort „Chemie“ durch das Wort „Chemietechnik“ und in der zweiten Zeile das Wort „Chemietechnik“ durch das Wort „Chemie“ ersetzt.

b) Die Anmerkungen zu II. Abiturprüfung werden wie folgt geändert:

aa) In der Zeile „1. Prüfungsfach (Leistungskurs):“ werden nach dem Wort „Chemie“ die Wörter „oder Mathematik oder Englisch oder Deutsch“ eingefügt.

bb) In der Zeile „2. Prüfungsfach (Leistungskurs):“ werden die Wörter „oder Mathematik oder Englisch oder Deutsch“ gestrichen.

7. Anlage D 27 (Fachlicher Schwerpunkt: Wirtschaftswissenschaften, Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife [Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen]), Anmerkungen zu II. Abiturprüfung Variante 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach den Wörtern „3./4. Prüfungsfach (Grundkurs):“ wird die Fußnotenziffer „2)“ angefügt.

b) In Buchstabe b werden nach dem Wort „Religionslehre“ die Wörter „Zweite Fremdsprache, Volkswirtschaftslehre“ angefügt.

GV. NRW. 2000 S. 563