Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 45 vom 22.9.2000 Seite 623 bis 630

Öffentliche Bekanntmachung über eine Ergänzungsgenehmigung für den Forschungsreaktor FRJ-1 in Jülich - Bescheid Nr. 7/8b (1E) FRJ-1 -
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Öffentliche Bekanntmachung über eine Ergänzungsgenehmigung für den Forschungsreaktor FRJ-1 in Jülich - Bescheid Nr. 7/8b (1E) FRJ-1 -

Öffentliche Bekanntmachung
über eine Ergänzungsgenehmigung
für den Forschungsreaktor FRJ-1 in Jülich
- Bescheid Nr. 7/8b (1E) FRJ-1 -

Vom 29. März 2000

Datum der Bekanntmachung: 22. September 2000

Gemäß §§ 15 Abs. 3 und 17 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180) wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Forschungszentrum Jülich (FZJ) GmbH, Leo-Brandt-Straße, 52428 Jülich, eine Genehmigung zum Abbau weiterer Anlagenteile des Forschungsreaktors FRJ-1 in Jülich erteilt.

Der verfügende Teil I Nr. 1 des Bescheides hat den folgenden Wortlaut:

„1. Genehmigung nach dem Atomgesetz

Aufgrund des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 636), wird der

Forschungszentrum Jülich (FZJ) GmbH
Leo-Brandt-Straße
52428 Jülich

auf ihren Antrag vom 28. September 1999, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 16. Dezember 1999, die

Teilgenehmigung

erteilt, auf ihrem Betriebsgelände in der Gemarkung Jülich, Flur 44, Flurstück 25, an ihrem Forschungsreaktor FRJ-1 (MERLIN) nach Maßgabe der in Abschnitten 2 und 3 aufgeführten Unterlagen bzw. Auflagen wie folgt weitere Anlagenteile abzubauen und die Anlage in Teilen zu verändern.

1. Abbau folgender Anlagenteile:

Reaktortankeinbauten, bestehend aus:

- Aluminium-Flussbrücken einschließlich Gestellen,

- Kernbegrenzungskasten,

- Gitterplatte mit Strömungskanal einschließlich Halterungen für Experimente und nukleare Instrumentierung,

- Vorlaufleitung des Primär-Nachspeisesystems,

- Vorlaufleitung des Inversionskreislaufes.

Primärkühlsystem, ausschließlich der im Reaktortank eingebetteten Teile, bestehend aus:

- Primär-Nachspeisesystem und restlichen Teilen des Primär-Hauptkühlkreislaufes,

- Inversionskreislauf,

- Verzögerungstankbehälter einschließlich noch vorhandener Rohrleitungen und Armaturen,

Einbauten in Experimentierkanälen, bestehend aus:

- Graphitsteinen der Thermischen Säulen einschließlich Ionisationskammer und Wismutfilter,

- restlichen aktivierten Abschirmstopfen aus den Strahlrohren.

Säulendrehkran (KTA-Kran) im Reaktortopbereich einschließlich
Steuerpult und Zuleitungen auch im äußeren Bereich des
Reaktorblocks zwischen Säulen A und H.

2. Änderungen:

- Ablassen des restlichen Tankwassers,

- Versorgungssysteme,

- Kommunikations-, Warn- und Überwachungseinrichtungen.“

Die Genehmigung ist mit einer Auflage versehen, die insbesondere dem Zweck dient, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und im Übrigen zur gefahrlosen Durchführung der Arbeiten beizutragen.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

„Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, schriftlich einzureichen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.“

Eine Ausfertigung des Bescheides ist vom Tage nach der Bekanntmachung an 2 Wochen während der Dienststunden

a) im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf
(Anmeldung beim Pförtner)
(Dienststunden: montags und dienstags von 9.00 bis 15.30 Uhr,
mittwochs bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr)

und

b) in der Stadtverwaltung Jülich, Zimmer 311, 3. Obergeschoss des neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
(Dienststunden: montags bis mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 15.30 Uhr,
donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und
14.30 bis 18.00 Uhr sowie
freitags 8.30 bis 12.00 Uhr)

zur Einsicht ausgelegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Dieser Zeitpunkt ist für den Beginn der Klagefrist maßgebend.

Der Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, unter dem Aktenzeichen IV B 1-8943 FRJ-1-7/8b(1E)-5.4 von Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, schriftlich angefordert werden.

Ministerium
für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

C e y r o w s k y

GV. NRW. 2000 S. 629