Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 47 vom 12.10.2000 Seite 645 bis 656

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen (2. ZinsVO)
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Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Miet- und Genossenschaftswohnungen (2. ZinsVO)

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Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen
bei mit öffentlichen Mitteln und
mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Miet- und
Genossenschaftswohnungen (2. ZinsVO)

Vom 24. September 2000

Aufgrund des § 18a Abs. 1, 2, 3 und 6 des Wohnungsbindungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2166) und des § 87a Abs. 5 Satz 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137), zuletzt geändert am 16 Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970), wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Neuregelung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Miet- und Genossenschaftwohnungen vom 22. September 1982 mit der Berichtigung vom 8. November 1982 (GV. NRW. S. 614/S. 680/ SGV NRW. 641), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14 September 1999 (GV. NRW. S. 557), wird wie folgt geändert:

§ 2a Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „Januar“ werden die Zahl „2001“ eingefügt und nach dem Wort „Dezember“ die Zahl „2000“ durch die Zahl „2002“ ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 24. September 2000

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Wolfgang  C l e m e n t

Der Finanzminister

Peer  S t e i n b r ü c k

Der Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport

Dr. Michael  V e s p e r

GV. NRW. 2000 S. 651