Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 12 vom 17.4.2001 Seite 159 bis 182

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung an Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände
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Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung an Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände

20320

Verordnung
zur Aufhebung der Verordnung
über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung
an Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände

Vom 26. März 2001

Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1995 (GV. NRW. S. 1166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462) wird im Einvernehmen mit dem Finanzministeriums verordnet:

1. Die Verordnung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung an Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 17. Oktober 1990 (GV. NRW. S. 596) wird aufgehoben.

2. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 26. März 2001

Der Innenminister des Landes
Nordrhein-Westfalen

Dr. Fritz  B e h r e n s

GV. NRW. 2001 S. 161