Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 14 vom 27.4.2001 Seite 185 bis 192

Heimarbeitsausschuss für das Nacharbeiten und Ausbessern von Roh- und Fertigwaren in der Textilindustrie
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Heimarbeitsausschuss für das Nacharbeiten und Ausbessern von Roh- und Fertigwaren in der Textilindustrie

804

Heimarbeitsausschuss
für das Nacharbeiten und Ausbessern
von Roh- und Fertigwaren in der Textilindustrie

Vom 20. März 2001

1. In meiner Bekanntmachung vom 26. Juni 1991 (GV. NRW. S. 286), geändert durch Bekanntmachung vom 6. Juli 1992 (GV. NRW. 1992 S. 314) wird im räumlichen Zuständigkeitsbereich nach dem Wort „Brandenburg,“ das Wort „Bremen,“ eingefügt.

2. Diese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Düsseldorf, den 20. März 2001

Ministerium
für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Dr. F i s c h e r

GV. NRW. 2001 S. 189