Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 19 vom 22.6.2001 Seite 253 bis 260

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragte im Kreise
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragte im Kreise

2005

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Bestimmung der Sitze und Bezirke
der Geschäftsführer der Kreisstellen
der Landwirtschaftskammer Rheinland
als Landesbeauftragte im Kreise

Vom 15. Mai 2001

Auf Grund § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 10 des 2. Modernisierungsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird verordnet:

Artikel 1

1. In Nummer 1 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„Sitz des Landesbeauftragten ist Düren“.

2. In Nummer 3 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„Sitz des Landesbeauftragten ist Köln“.

3. In Nummer 4 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„Sitz des Landesbeauftragten ist Düren“.

4. In Nummer 10 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„Sitz des Landesbeauftragten ist Gummersbach“.

5. In Nummer 11 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
„Sitz des Landesbeauftragten ist Bonn“.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft

Düsseldorf, den 15. Mai 2001

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Wolfgang  C l e m e n t

Die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bärbel  H ö h n

GV. NRW. 2001 S. 254