Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 22 vom 19.7.2001 Seite 455 bis 460

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
und über die Akkreditierungsstelle der Länder
für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Vom 15. Juni 2001

Nachdem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind, beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz am 15. März 2001 eingegangen ist, ist das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Bekanntmachung vom 16. September 2000 (GV. NRW. S. 653) nach seinem § 2 am 1. April 2001 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 15. Juni 2001

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang  C l e m e n t

(L. S.)

GV. NRW. 2001 S. 459