Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 37 vom 21.11.2001 Seite 769 bis 778
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie vom 27. März 2001 |
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Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie vom 27. März 2001
631
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur Übertragung von Befugnissen nach den
§§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung
im Geschäftsbereich des Ministeriums
für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie
vom 27. März 2001
Vom 26. Oktober 2001
Die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie vom 27. März 2001 (GV. NRW. S. 161) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 werden folgende Angaben ersetzt:
„30.000 DM“ durch „15.000 Euro“,
„80.000 DM“ durch „40.000 Euro“,
„20.000 DM“ durch „10.000 Euro“,
„60.000 DM“ durch „30.000 Euro“,
„40.000 DM“ durch „20.000 Euro“,
„20.000 DM“ durch „10.000 Euro“.
2. In § 2 werden folgende Angaben ersetzt:
„50.000 DM“ durch „25.000 Euro“,
„30.000 DM“ durch „15.000 Euro“
„15.000 DM“ durch „7.500 Euro“,
„10.000 DM“ durch „5.000 Euro“.
3. In § 3 werden folgende Angaben ersetzt:
„60.000 DM“ durch „30.000 Euro“,
„40.000 DM“ durch „20.000 Euro“.
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. Januar
2002 in Kraft.
Der Minister
für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Harald S
c h a r t a u
GV. NRW. 2001 S. 771